Neuigkeiten & Veröffentlichungen
Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten zu unseren Projekten, Lageberichte oder Inspirationen aus unserem landwirtschaftlichen Familienbetrieb.
Besichtigung unseres Speicherkraftwerks
Buche eine Besichtigung unseres Speicherkraftwerks über die Webseite www.appaufsland.de.
Herzliche Einladung
Wir möchten Ihnen die Funktionsweise unseres Speicherkraftwerkes erklären und stehen für Fragen zur Verfügung.
Die „Neuen“ sind da!
Es gibt sie wieder, unsere beliebte -Frühkartoffel „Annabelle “ in der 2,5kg Papiertüte für 4,00€
Blühstreifen säen
Auf gehts zum Blühstreifen säen. In diesem Jahr haben wir die Größe von 2 Fußballfeldern aus der landwirtschaftlichen Produktion...
Maismulchsaat
Unseren Mais haben wir in diesem Jahr komplett pfluglos gedrillt. Nach den letzten trockenen Frühjahren haben wir uns entschlossen, für...
Unsere Frühkartoffeln kommen heute in den Boden
Bevor die Kartoffeln gepflanzt werden, wird der Acker gepflügt. Danach düngen wir den Boden mit natürlichem Volldünger aus unserer...
Informationen zur Biogasanlage
gem. § 8a 12. BImSchV
1. Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Firma: Wolbring GbR
Straße und Hausnummer: Pannemannstraße 50
PLZ: 46395
Stadt: Bocholt
Land: Deutschland
Telefon: 0170 2081865
2. Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.
Biogasanlage: Wolbring GbR
Datum der Anzeige bei der Behörde: 12.10.2020
3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
- nachwachsende Rohstoffe
- Maissilage
- weitere Substrate: Schweine- und Rindergülle
Tätigkeiten im Betriebsbereich:
- Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
- Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
- Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
- Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
- Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
- Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
- Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
- Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
- Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
- Versorgung von externen Wärmeabnehmern
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
Biogas gem. Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BlmSchV; Mengenschwelle: >10.000 kg Biogas. Gesamte Gasmenge in der Anlage: 17.074 [m³] dies entspricht bei einer Dichte von 1,3 kg / m³ : 22.196 [kg]
5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.
Bei Eintritt einer Störung wird der Anlagenbetreiber über sein Handy alarmiert. Bei einer ernsten Gefahr wird der Betreiber die Feuerwehr, Polizei bzw. die entsprechenden Stellen informieren. Die Bevölkerung wird gegebenenfalls durch die zuständigen Stellen informiert. Ein Alarm- und Maßnahmenplan und Störfallkonzept sind etabliert.
Die enthaltenen Vorgaben für das Verhalten im Gefahrfall und Angaben, Regelungen und Maßnahmen für den Einsatz öffentlicher Kräfte auf dem Betriebsgelände. Die Mitarbeiter sowie die Feuerwehr sind entsprechend geschult bzw. eingewiesen.
Ob und wie die Bevölkerung zu warnen ist bzw. wie sie sich zu verhalten hat, wird zwischen der zuständigen Polizei und Feuerwehr abgestimmt (z.B.: Warnsirene, Radio- oder Lautsprecherdurchsagen …)
6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist.
Letzte Prüfung: – Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Münster, Dezernat 52
6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Bezirksregierung Münster, Dezernat 52
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Kontakt Biogasanlage: Pannemannstraße 50, 46395 Bocholt; Josef Wolbring, 0170 2081865
Kontakt Behörde: Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, Albrecht-Thaer-Straße 9, 0251-441-0